Aktuelle Informationen
Novellierung des Waffengesetzes vom 14.02.2020
Die im Februar in Kraft getretene Novellierung erlaubt Jägern zukünftig den Umgang mit Nachtsichtvor- und -aufsätzen. Aktuell dürfen bereits Jäger in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern mit Nachtzieltechnik schießen. NRW wird wohl folgen.
Das Waffengesetz in der Fassung vom 20.02.2020 ist selbstverständlich bereits in unserem Programm enthalten.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 29.01.2019 das Positionspapier “Für eine moderne Jagd” verabschiedet. Darin fordert sie mehr "Beinfreiheit" für Jäger:
Die FDP fordert die Aufnahme weiterer Tierarten ins Jagdrecht – genannt werden Kormoran, der Nandu, der Biber und der Wolf.
Die FDP fordert außerdem eine entschlossene Bekämpfung invasiver Arten wie Waschbär oder Nilgans.
Was uns besonders gefällt:
Die FDP will Schalldämpfer für die Lärmreduktion und Nachtzielgeräte für eine genauere Treffpunktlage in der Schwarzwildjagd generell für Jäger freigeben. Jeder Jäger muss bundesweit selbst entscheiden dürfen, ob Hilfsmittel eingesetzt werden oder nicht.
Zu einem modernen Jagdrecht gehört für die Freie Demokraten auch, dass die Ausbildungsstandards und die Jägerprüfung bundesweit einheitlich normiert sind, sie fordert also die bundeseinheitliche Jägerprüfung.
Auch ein generelles Verbot bleihaltiger Munition wird abgelehnt.
Landesjagdgesetz-Novelle NRW
Am 4. September 2018 hat die Landesregierung den Kabinettsentwurf des neuen Jagdgesetzes dem Landtag zur Beratung und Verabschiedung zugeleitet.
Für uns ist wichtig, dass der Fragenkatalog der Jägerprüfung weiter ausgeweitet wird. Die Obergrenze von 500 Fragen zur schriftlichen Jägerprüfung soll aufgehoben werden. Dadurch könnten zusätzliche Fragenkomplexe wie z.B. zur Wildbrethygiene intensiver behandelt werden.
Wir warten ab und halten Sie auf dem Laufenden.
Bundesjagdgesetz-Novelle
In einer kleinen BJG-Novelle hat der Bundestag am 08.07.2016 beschlossen, dass Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin weiter erlaubt bleiben. Der Gesetzentwurf ist aber noch nicht verabschiedet.
Fundbüros müssen Katzen aufnehmen
Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entschied am 04. August 2016: Kommunale Fundbüros müssen Katzen aus Lebendfangfallen aufnehmen. Das OVG stellte klar, dass die Gemeinde als zuständige Fundbehörde verpflichtet ist, für eine art- und tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung bei ihr abgelieferter Fundtiere zu sorgen (Aktenzeichen 5 B 1265/15 – 1 L 1290/15 Münster).

